Forderungen


Wer Rad sagt, muss auch B sagen.
Forderungen an die Politik

VORRANG FÜR FUSS-, FAHRRAD- UND ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR

IM DETAIL
Fläche und Finanzmittel werden vorrangig dem Fuß-­, Fahrrad-­ und öffentlichen Personenverkehr (Umweltverbund) zugeteilt und nicht dem motorisierten Individualverkehr. Der Umweltverbund stellt durch Ausbau und systematische Verknüpfung das bequemste und schnellste Mobilitäts­angebot für die Menschen dar. Der öffentliche Raum ist so gestaltet, dass er zum Aufenthalt, zum Flanieren und als Begegnungsstätte einlädt. Öffentliche Institutionen kommunizieren die positiven Effekte des Radfahrens und zu Fuß Gehens und übernehmen gleichzeitig eine Vorbildfunktion bei der Wahl der Verkehrsmittel.

LÜCKENLOSES NETZ

IM DETAIL
Um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen, wird eine lückenlose Infrastruktur für einen attraktiven Fuß-­, Rad-­ und öffentlichen Personenverkehr aufgebaut. Leitlinie jeder Verkehrsplanung muss sein, durch fehlerverzeihende Infrastruktur die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Null zu reduzieren – Vision Zero. Leichte, flüssige und klimaschonende Mobilität des Umweltverbunds wird gegenüber dem motorisierten Indivi­dualverkehr priorisiert. Bei der Berechnung der Verkehrsleistung, also der Beförderungskapazität, werden alle Mobilitätsformen berücksichtigt.

FÖRDERUNG VON
NACHHALTIGER MOBILITÄT

IM DETAIL
Staatliche Ausgaben für bzw. Besteuerung von Mobilität erfolgen so, dass Klima­, Umwelt­ und Emissionsziele erreicht werden, insbesondere jene der WHO und des sogenannten Pariser Klimaabkommens. Direkte, indirekte und Folgekosten der Automobilität werden bei allen Maßnahmen, Planungen und Vorhaben direkt berücksichtigt (internalisiert). Subventionen wie Dieselvergünstigung, Pendlerpauschale und Dienstwagenprivileg für Kraftfahrzeuge werden zügig abgebaut. Ausgaben für besonders umweltfreundliche Verkehrsmittel wie z. B. Lastenräder und Pedelecs werden finanziell gefördert.

RECHTLICHE BEVORZUGUNG
VON NACHHALTIGER MOBILITÄT

IM DETAIL
In allen relevanten Regelwerken wie StVG und StVO wird der Vorrang des Umweltverbundes gegenüber der Auto­-Mobilität festgehalten und die übergeordnete Funktion des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung betont. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen im Verkehrswesen wird unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher, zukunftsgerichteter Standards für den Umweltverbund gestärkt.

Übergabe der Forderungen an den Bundestag